«Wenn du den Motor abwürgst, ist die Prüfung gelaufen.» – nur einer von vielen Mythen rund um die praktische Autoprüfung. Aber stimmt das tatsächlich? Über die Fahrprüfung wird viel und gerne diskutiert. Dabei nehmen es einige mit der Wahrheit nicht so genau. Wer mehr als einmal zur Prüfung antreten musste, gibt dies nur ungern zu. Auch werden subjektive Aussagen anderer nicht selten als allgemein gültige Fakten akzeptiert. Dies kann für reichlich Verwirrung sorgen. Hier findest du alle Informationen, Zahlen und Fakten.
Grundsätzliches zur praktischen Fahrprüfung
Die Kosten für die praktische Prüfung betragen 120 bis 135 Franken.Seit März 2024 muss die Prüfung für die Kategorie B mindestens 45 Minuten im öffentlichen Strassenverkehr gefahren werden. Diese Massnahme soll zur Steigerung der Qualität der praktischen Führerprüfung für den Erwerb eines Führerausweises für Personenwagen beitragen.
Geprüft wirst du nicht von deiner Fahrlehrerin oder deinem Fahrlehrer, sondern von einer Expertin oder einem Experten des Strassenverkehrsamts. In der Regel absolvierst du die Prüfung mit demselben Auto, in dem du auch deine Fahrstunden absolviert hast – also mit dem Auto deiner Fahrlehrerin oder deines Fahrlehrers. Eine konkrete Vorschrift dazu gibt es aber nicht. Du kannst auch mit einem anderen Fahrzeug zur Prüfung antreten. Das kann zum Beispiel bereits dein eigenes, aber genauso gut das Auto deiner Eltern sein.
Mythen rund um die Autoprüfung
und was an ihnen dran ist
Anmeldung zur praktischen Prüfung
Du bist noch nicht 20 Jahre alt und willst die praktische Prüfung ablegen? Dann musst du mindestens 12 Monate lang mit dem Lernfahrausweis Fahrpraxis gesammelt haben. Bist du älter als 20 Jahre, besteht dazu keine Vorschrift.
Per März 2024: Neuerungen zur Zulassung zur praktischen Fahrprüfung
Absolvierst du eine der folgenden Berufslehren?
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Strassentransportfachfrau/Strassentransportfachmann EFZ
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Automobil-Fachfrau/Automobil-Fachmann EFZ mit der Fachrichtung Nutzfahrzeuge
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Automobil-Mechatronikerin/Automobil-Mechatroniker EFZ mit der Fachrichtung Nutzfahrzeuge
Dann darfst du die praktische Fahrprüfung seit dem 1. März 2024 bereits mit 17½ Jahren ablegen. Der Führerausweis darf dir jedoch ebenfalls erst ab 18 Jahren erteilt werden.
Unabhängig davon, wie alt du bist solltest du zusammen mit deiner Fahrlehrerin oder deinem Fahrlehrer entscheiden, wann du dich für die Prüfung bereit fühlst. Es lohnt sich, hier auf die Expertise der Fahrlehrerin oder des Fahrlehrers zu hören. Sie oder er hat entsprechend Erfahrung und kann gut einschätzen, wann du die Prüfung wahrscheinlich bestehen wirst und wann nicht.
Deine Fahrlehrerin oder dein Fahrlehrer übernimmt für dich in der Regel auch die Anmeldung für die praktische Prüfung beim Strassenverkehrsamt. Du kannst dich grundsätzlich aber auch selbst anmelden. Die Anmeldungsform ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich: In manchen Kantonen ist die Anmeldung zum Beispiel nur online möglich. Auf der Website des Strassenverkehrsamts deines Kantons findest du mehr Infos.
Der Prüfungstag
Viele Prüflinge haben vor der Prüfung noch einmal eine Fahrstunde zur Vorbereitung mit ihrer Fahrlehrerin oder ihrem Fahrlehrer. Das kann helfen, um noch einmal Fragen durchzugehen und zu klären. Die eigentliche Prüfung startet beim Strassenverkehrsamt. Nachdem du die Prüfungsgebühr bezahlt hast, wirst du wenig später von der Expertin oder dem Experten aufgerufen. Dann geht ihr gemeinsam zum Auto. Die Prüfung beginnt oft mit einer Überprüfung deiner Fahrzeugkenntnisse. Hier musst du womöglich einige technische Fragen zum Auto beantworten. Zum Beispiel, wie häufig ein Ölwechsel vorgenommen werden muss oder wie man die Kindersicherung für die Türen ein- und ausschaltet.
Danach nehmt ihr im Auto Platz – du auf dem Fahrersitz, die Expertin oder der Experte auf dem Beifahrersitz. Deine Fahrlehrerin oder dein Fahrlehrer ist während der Prüfung nicht dabei. Die Expertin oder der Experte wird dir erklären, wie du während der Fahrt von ihr oder ihm navigiert wirst. Jetzt kannst du noch letzte Fragen stellen, wenn dir etwas nicht klar ist.
Die Fahrt hält verschiedene Aufgaben und Herausforderungen für dich bereit. Dazu gehören zum Beispiel:
- Fahren im Kreisel
- Überholen von anderen Fahrzeugen
- In Kurven fahren
- Rückwärtsfahren
- Verschiedene Parkmanöver: vor- und rückwärts parkieren, in eine Parklücke oder parallel zur Strasse
- Wenden des Fahrzeugs auf engem Raum
- Vollbremsung
- Fahren auf der Autobahn
- Abbiegen an Kreuzungen
Dein Prüfungsresultat erfährst du im Anschluss an die Probefahrt. Die Expertin oder der Experte wird die Entscheidung dir gegenüber begründen. Sei dir bewusst, dass die Entscheidung definitiv ist. Es hat somit keinen Zweck, eine Diskussion über das Resultat zu führen.
Beispiele für Fehler, die zum Nichtbestehen der Prüfung führen:
- Nutzung des Handys während der Prüfungsfahrt
- Missachten einer roten Ampel oder des Vortritts
- Überfahren einer durchgezogenen Sicherheitslinie
- Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer
- Schwere Geschwindigkeitsüberschreitung
- Grosse Unsicherheit beim Fahren
Denk stets daran: Der Gesamteindruck deines Fahrverhaltens entscheidet über Bestehen oder Nichtbestehen! Von dir wird erwartet, dass du dich sicher und selbstbewusst im Strassenverkehr bewegen kannst. Eine zu langsame und unsichere Fahrweise kann als gefährlich für dich und andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer angesehen werden. Somit ist auch das ein möglicher Grund, warum die Prüfung nicht bestanden wird.
So geht es nach der Prüfung weiter
PRÜFUNG BESTANDEN
Wenn du die praktische Fahrprüfung erfolgreich abschliesst, erhältst du den Führerschein auf Probe. Die Probezeit dauert drei Jahre. Sie startet mit dem Tag, an dem du die praktische Fahrprüfung bestanden hast. Die Befristung wird im Führerschein eingetragen. Wie du die Probezeit garantiert bestehst, verraten wir dir hier.
Nach Bestehen der Prüfung bist du als Neulenkerin oder Neulenker dazu verpflichtet, innerhalb von zwölf Monaten den Weiterausbildungskurs – kurz WAB-Kurs – zu besuchen. Er dauert einen Tag und vereint Theorie und Praxis. Im Kurs geht es darum, deine Fahrsicherheit zu steigern. Du übst, gefährliche Verkehrssituationen rechtzeitig zu erkennen und korrekt darauf zu reagieren.
PRÜFUNG NICHT BESTANDEN
Wenn du die Prüfung nicht bestanden hast, kannst du sie in der Regel nach einem Monat wiederholen. Die Kosten in Höhe von 120 bis 135 Franken fallen erneut an.
Bestehst du die Autoprüfung auch beim zweiten Mal nicht, muss deine Fahrlehrerin oder dein Fahrlehrer schriftlich bestätigen, dass du die Ausbildung bei ihr oder ihm abgeschlossen hast. Je nach Kanton musst du zusätzlich ein Gespräch mit dem Leiter Führerprüfung des Strassenverkehrsamts führen. In der Regel musst du jetzt auch eine bestimmte Anzahl an Pflichtfahrstunden absolvieren.
Nach dreimaligem Nichtbestehen musst du eine Fahreignungsabklärung am Computer ablegen. Dabei geht es darum, zu sehen, ob du allgemein in der Lage bist, ein Motorfahrzeug zu lenken. Wenn du die Fahreignungsabklärung bestehst, steht dir der Weg für einen vierten Prüfungsantritt frei.
Fällst du ein viertes Mal durch die Fahrprüfung, ist dein Lernfahrausweis nicht mehr gültig. Willst du trotzdem noch einmal an die Prüfung antreten, benötigst du ein verkehrspsychologisches Gutachten. Dieses muss deine Fahreignung bestätigen. Was bei einer Fahreignungsabklärung passiert und wie diese abläuft, haben wir für dich zusammengfasst.