Wann ergeben Lernfahrten Sinn? Was lernt man besser in der Fahrschule?
Die privaten Lernfahrten sind vor allem nützlich, um eine gewisse Routine und Übung beim Fahren zu erlangen. In der Fahrschule lernt man meist noch Tipps und Tricks sowie Informationen dazu, worauf die Prüfer am Tag X besonders achten. Die Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer haben viel Erfahrung und erkennen bei Lernenden schnell Schwächen, die es zu verbessern gilt.
Welche Voraussetzungen ans Fahrzeug bestehen bei privaten Lernfahrten?
Grundsätzlich kann jedes Fahrzeug für private Lernfahrten genutzt werden. Voraussetzungen sind:
Bei jeder Lernfahrt muss ein «L» am Fahrzeug befestigt sein, und das Fahrzeug muss haftpflichtversichert sein. Darum kann theoretisch sogar ein Mietwagen oder ein Mobility-Fahrzeug genutzt werden. Allerdings stellt sich hier die Frage, ob die Kosten für die Anmietung günstiger sind als eine offizielle Fahrstunde.
Im Grunde kann laut der schweizerischen Verkehrsregelverordnung jedes Auto verwendet werden. Voraussetzung: «Der Begleiter muss wenigstens die Handbremse leicht erreichen können», damit sie oder er im Notfall das Auto zum Stehen bringen kann.
Expertinnen und Experten raten, die Handbremse auf einer abgelegenen Strasse oder einem grösseren Parkplatz im Vorfeld zu testen, um sicherzustellen, dass sie gut funktioniert. Gerade bei elektronischen Handbremsen und wenn man damit noch weniger Erfahrung hat als mit einer klassischen Handbremse, ist es ratsam, die Funktion der Bremse im Vorfeld zu testen.
Mit wem darf ich private Lernfahrten machen?
Eigentlich mit jeder Person, die bestimmte Voraussetzungen erfüllt: Die Begleitperson muss mindestens 23 Jahre alt sein und seit mindestens drei Jahren einen Führerschein der Kategorie B besitzen, welcher nicht auf Probe ist. Ausserhalb der Familie darf diese Person maximal eine Fahrlernende oder einen Fahrlernenden pro Jahr begleiten. In den meisten Fällen stellen sich Eltern oder andere Verwandte zur Verfügung, die mit der oder dem Lernenden das Fahren üben.
Seit dem 1. März 2024 dürfen Lernende der folgenden beruflichen Grundbildungen die praktische Führerprüfung bereits mit 17½ Jahren ablegen:
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Strassentransportfachfrau/Strassentransportfachmann EFZ
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Automobil-Fachfrau/Automobil-Fachmann EFZ mit der Fachrichtung Nutzfahrzeuge
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Automobil-Mechatronikerin/Automobil-Mechatroniker EFZ» mit der Fachrichtung Nutzfahrzeuge
Der Führerausweis darf dir nach wie vor erst ab 18 Jahren erteilt werden. Nach bestandener praktischer Führerprüfung bis zur Erteilung des Führerausweises müssen diese Lernenden nicht professionell begleitet werden. Es genügt eine Begleitperson, welche die oben erwähnten allgemeinen Anforderungen gemäss dem Strassenverkehrsgesetz erfüllt.
Was muss die Begleitperson beim Fahren beachten?
Die Begleitperson ist grundsätzlich für alles verantwortlich, was während der Lernfahrt mit dem Auto im Strassenverkehr geschieht. Aus diesem Grund sollte die Begleitperson die Fahrt auf den Ausbildungsstand der oder des Lernenden abstimmen. Eventuell wäre eine Übungsfahrt auf einem leeren Parkplatz der beste Ort für den ersten Tag. Die Begleitperson nimmt immer auf dem Beifahrersitz Platz und sollte leichten Zugang zur Handbremse haben.
Ausnahme: Die oder der Lernende übt das Parkieren, fährt auf einem Übungsplatz oder übt das Rückwärtsfahren. In diesem Fall kann sich die Begleitperson auch ausserhalb des Autos befinden.
Brauche ich für die Lernfahrten eine Fremdlenkerversicherung oder eine andere zusätzliche Versicherung?
Grundsätzlich gilt: Die Fremdlenkerversicherung übernimmt die Kosten bei Schäden, die mit oder ohne Vollkasko bei einem Schaden am Ende übrigbleiben.
Das «Führen fremder Motorfahrzeuge» ist Teil der eigenen Privathaftpflichtversicherung. Junge Personen in der Ausbildung, die noch im Haushalt ihrer Eltern leben, sind in deren Privathaftpflichtversicherung mitversichert.
Wer ist haftbar, wenn bei privaten Lernfahrten etwas schiefgeht?
Die Begleitperson haftet. Sie muss dafür Sorge tragen, dass die Lernfahrten gefahrlos durchgeführt werden können. Die Person ist dabei für alles haftbar – beispielsweise, wenn Verkehrsvorschriften nicht eingehalten werden oder gar ein Unfall verursacht wird.
Sind Lernfahrten ins Ausland erlaubt?
Eigentlich nicht. Grundsätzlich dürfen Lernende nur innerhalb der Schweiz fahren. Die Lernfahrt und das «L» am Fahrzeug gelten zunächst nur für die Schweiz.
Planen die Beteiligten dennoch eine Fahrt ins Ausland, sollte im Vorfeld auf jeden Fall bei den zuständigen Behörden im Ausland und bei der eigenen Versicherung abgeklärt werden, ob der Schweizer Lernfahrausweis in dem jeweiligen Land auch gültig ist.
Wie oft sollte man private Lernfahrten machen?
Die einfache Antwort: bis man sich hinter dem Steuer sicher fühlt. Die Lernfahrten dienen vor allem dazu, dass die Schülerinnen und Schüler ein gutes Gefühl im Strassenverkehr entwickeln. Die schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung rät Lernenden auf ihrer Website, vor der Prüfung bis zu 3’000 Kilometer zu fahren. Diese Strecke kann je nach Bedarf in Fahrschulstunden oder während privater Lernfahrten absolviert werden. Die Fahrlehrerin oder der Fahrlehrer gibt den Lernenden oft Tipps dazu. Sie oder er kann meist gut einschätzen, wie viele Stunden in der Schule gefahren werden sollten und was auch gut privat geübt werden kann.